Gebührenordnung der Musicschool in Neustadt

 

als Anhang der Ausbildungsordnung.

 

 

Musikgarten

(4 Monate bis 3 Jahre)

Kurs 15x 30 Min.

80.- €

Musikalische Früherziehung

(4 bis 6 Jahre)

Kurs 10x 45 Min.

150.- €

Musikalische Grundausbildung

(6 bis 7 Jahre)

Kurs 30 x 45 Min.

300.- €

 

Die Gebühren für Grundausbildungsfächer müssen vor Kursbeginn entrichtet werden.

 

 

 



Musikschüler  bis zum vollendeten 21. Lebensjahr  (Kinder, Jugendliche)

 

 

 

45  Min.          Einzelunterricht          1mal pro Woche          Gebühr mtl.     69,- €

30  Min.          Einzelunterricht          1mal pro Woche          Gebühr mtl.     53,- €

20  Min.          Einzelunterricht          1mal pro Woche          Gebühr mtl.     37,- €

 

45 Min.          Gruppenunterricht/ Gitarre

3 Schüler                     1mal pro Woche            Gebühr mtl.      37,-€



Musikschüler ab dem 22. Lebensjahr  (Erwachsene)

 

 

45 Min.          Einzelunterricht          1mal pro Woche          Gebühr mtl. 95,- €

30 Min.          Einzelunterricht          1mal pro Woche          Gebühr mtl. 69,- €

20 Min.          Einzelunterricht          1mal pro Woche          Gebühr mtl. 47,- €

 

 



Die monatlichen Gebühren für Instrumental-/ Vocalunterricht verstehen sich als Rate der Jahresgebühr für die Schulwochen im Jahr und werden jeweils zum 10. eines Monats abgebucht.

 

 

Der Unterricht bzw. die Mitwirkung in Ensembles, den Mini-Orchestern, des Orchesters bzw.

der Bigband sind kostenlos.

 

Geschwisterermäßigung (10% ab der 3. Fachbelegung) /Mehrfachermäßigung/Sozialermäßigung

 

Regelungen zum Gebührenentfall bei Erkrankung der Lehrkraft bzw. des Musikschülers siehe Schulordnung oder/und Unterrichtsvertrag.

 

Für Leihinstrumente die vom eingetragenen, gemeinnützigen Verein beschafft wurden, wird eine mtl. Leihgebühr von 15.- Euro erhoben.

 

Für Instrumente, die  Lehrkräfte zur Verfügung stellen, wird eine Gebühr nach Absprache erhoben.

 

Jährlich wird eine Verwaltungsgebühr von 20,- € erhoben.

Sie wird zum Eintrittsdatum fällig und wird abgebucht. Sie gilt für das laufende Schuljahr.

 

 

 

Die aktuelle Gebührenordnung wurde im Mai 2015 beschlossen und erlassen.

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