Gebührenordnung der Musicschool in Neustadt
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als Anhang der Ausbildungsordnung.
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Musikgarten |
(4 Monate bis 3 Jahre) |
Kurs 15x 30 Min. |
80.- € |
Musikalische Früherziehung |
(4 bis 6 Jahre) |
Kurs 10x 45 Min. |
150.- € |
Musikalische Grundausbildung |
(6 bis 7 Jahre) |
Kurs 30 x 45 Min. |
300.- € |
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Die Gebühren für Grundausbildungsfächer müssen vor Kursbeginn entrichtet werden.
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Musikschüler bis zum vollendeten 21. Lebensjahr (Kinder, Jugendliche)
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45 Min.         Einzelunterricht         1mal pro Woche          Gebühr mtl.    69,- €
30 Min.         Einzelunterricht         1mal pro Woche         Gebühr mtl.    53,- €
20 Min.         Einzelunterricht         1mal pro Woche         Gebühr mtl.    37,- €
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45 Min.          Gruppenunterricht/ Gitarre
3 Schüler                    1mal pro Woche           Gebühr mtl.     37,-€
Musikschüler ab dem 22. Lebensjahr (Erwachsene)
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45 Min.         Einzelunterricht         1mal pro Woche         Gebühr mtl. 95,- €
30 Min.         Einzelunterricht         1mal pro Woche         Gebühr mtl. 69,- €
20 Min.         Einzelunterricht         1mal pro Woche         Gebühr mtl. 47,- €
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Die monatlichen Gebühren für Instrumental-/ Vocalunterricht verstehen sich als Rate der Jahresgebühr für die Schulwochen im Jahr und werden jeweils zum 10. eines Monats abgebucht.
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Der Unterricht bzw. die Mitwirkung in Ensembles, den Mini-Orchestern, des Orchesters bzw.
der Bigband sind kostenlos.
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Geschwisterermäßigung (10% ab der 3. Fachbelegung) /Mehrfachermäßigung/Sozialermäßigung
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Regelungen zum Gebührenentfall bei Erkrankung der Lehrkraft bzw. des Musikschülers siehe Schulordnung oder/und Unterrichtsvertrag.
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Für Leihinstrumente die vom eingetragenen, gemeinnützigen Verein beschafft wurden, wird eine mtl. Leihgebühr von 15.- Euro erhoben.
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Für Instrumente, die Lehrkräfte zur Verfügung stellen, wird eine Gebühr nach Absprache erhoben.
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Jährlich wird eine Verwaltungsgebühr von 20,- € erhoben.
Sie wird zum Eintrittsdatum fällig und wird abgebucht. Sie gilt für das laufende Schuljahr.
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Die aktuelle Gebührenordnung wurde im Mai 2015 beschlossen und erlassen.