Gebührenordnung der Musicschool in Neustadt
als Anhang der Ausbildungsordnung.
Musikgarten | (4 Monate bis 3 Jahre) | Kurs 15x 30 Min. | 80.- € |
Musikalische Früherziehung | (4 bis 6 Jahre) | Kurs 10x 45 Min. | 150.- € |
Musikalische Grundausbildung | (6 bis 7 Jahre) | Kurs 30 x 45 Min. | 300.- € |
Die Gebühren für Grundausbildungsfächer müssen vor Kursbeginn entrichtet werden.
Musikschüler bis zum vollendeten 21. Lebensjahr (Kinder, Jugendliche)
1 mal pro Woche / Gebühr mtl.
45 Min. | Einzelunterricht | 69,- € |
30 Min. | Einzelunterricht | 53,- € |
20 Min. | Einzelunterricht | 37,- € |
45 Min. | Gruppenunterricht/ Gitarre 3 Schüler | 37,-€ |
Musikschüler ab dem 22. Lebensjahr (Erwachsene)
1 mal pro Woche / Gebühr mtl.
45 Min. | Einzelunterricht | 95,- € |
30 Min. | Einzelunterricht | 69,- € |
20 Min. | Einzelunterricht | 47,- € |
- Die monatlichen Gebühren für Instrumental-/ Vocalunterricht verstehen sich als Rate der Jahresgebühr für die Schulwochen im Jahr und werden jeweils zum 10. eines Monats abgebucht.
- Der Unterricht bzw. die Mitwirkung in Ensembles, den Mini-Orchestern, des Orchesters bzw. der Bigband sind kostenlos.
- Geschwisterermäßigung (10% ab der 3. Fachbelegung) /Mehrfachermäßigung/Sozialermäßigung
- Regelungen zum Gebührenentfall bei Erkrankung der Lehrkraft bzw. des Musikschülers siehe Schulordnung oder/und Unterrichtsvertrag.
- Für Leihinstrumente die vom eingetragenen, gemeinnützigen Verein beschafft wurden, wird eine mtl. Leihgebühr von 15.- Euro erhoben.
- Für Instrumente, die Lehrkräfte zur Verfügung stellen, wird eine Gebühr nach Absprache erhoben.
- Jährlich wird eine Verwaltungsgebühr von 20,- € erhoben.
Sie wird zum Eintrittsdatum fällig und wird abgebucht. Sie gilt für das laufende Schuljahr.
Die aktuelle Gebührenordnung wurde im Mai 2015 beschlossen und erlassen.